Vorlage an die Große Beschwerdekammer des EPA

Vorlage an die Große Beschwerdekammer – G 1/23 („Solarzelle“) Ist ein Erzeugnis, das vor dem Anmeldetag einer europäischen Patentanmeldung auf den Markt gebracht wurde, vom Stand der Technik auszuschließen, weil seine Zusammensetzung oder innere Struktur vom Fachmann vor diesem Tag nicht ohne unzumutbaren Aufwand analysiert und reproduziert werden konnte? Diese Frage wurde der Großen Beschwerdekammer zur Entscheidung vorgelegt.