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Patentanwalt Dr. Frank Däbritz – Patente Marken Designs

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10. Juli 202310. Juli 2023FrankDaebritz
Vorlage an die Große Beschwerdekammer – G 1/23 („Solarzelle“) Ist ein Erzeugnis, das vor dem Anmeldetag einer europäischen Patentanmeldung auf den Markt gebracht wurde, vom Stand der Technik auszuschließen, weil seine Zusammensetzung oder innere Struktur vom Fachmann vor diesem Tag nicht ohne unzumutbaren Aufwand analysiert und reproduziert werden konnte? Diese Frage wurde der Großen Beschwerdekammer zur Entscheidung vorgelegt. 
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Kontakt:
info@daebritz-pmd.eu
Tel 0351 2171 8440

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