Das Wichtigste ist Qualität bei Ihrer Beratung und bei der Ausarbeitung von Schriftsätzen, Argumentationslinien, Anmeldefassungen oder Bescheidserwiderungen.
Eine Auflistung möglicher Schutzrechte finden Sie hier – die wissenschaftlich-technischen Themengebiete dagegen hier.
Das Spektrum der angebotenen Leistungen umfasst u.a.:
- Beratung umfassend und in alle Richtungen, betreffend
- …Designs
- …Marken (Individualmarken, Kollektivmarken, Gewährleistungsmarken, nicht eingetragene Unionsmarken etc.)
- …geografische Herkunftsangaben (g.U. wie „Allgäuer Sennalpkäse“, g.g.A. wie „Thüringer Rostbratwurst“)
- …Patente und Gebrauchsmuster
- …und den Schutz Ihres Know-Hows (GeschGehG)
- Ausarbeitung von Anmeldungen, für DE, EU und weltweit
- Informations- und Neuheitsrecherchen (zwecks Schutzrechtsanmeldung)
- Freedom-to-Operate (FTO)-Recherchen (zwecks Beurteilung einer Verletzung von Schutzrechten)
- Vertretung vor dem Deutschen Patent-und Markenamt (DPMA), Bundespatentgericht (BPatG), Bundesgerichtshof (BGH), dem Europäischen Patentamt (EPA), dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) und der World Intellectual Property Organization (WIPO)
- Opt-Out-Erklärungen vor dem neu geschaffenen Einheitspatentgericht (UPC)
- Vertragsgestaltung – zu verschiedenen Bereichen wie Lizenzverträgen, Abgrenzungsvereinbarungen, Arbeitnehmererfindervereinbarungen, Satzungen für Kollektivmarken u.v.m.
- Arbeitnehmererfinderrecht – Beratung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in allen Belangen des ArbEG, auch zur Berechnung von Erfindervergütungen
- Einschätzung zu Bestandskraft, Schutzumfang und Kollisionsgefahr
- Überwachung bestehender Schutzrechte Ihrer Wettbewerber
- Vorgerichtliche Abmahnung von Wettbewerbern bei Bedarf – mit dem Ziel einer außergerichtlichen Einigung
- Widerspruchsverfahren gegen Marken von Wettbewerbern
- Einspruchsverfahren gegen Patente von Wettbewerbern
- Nichtigkeitsverfahren gegen Designs von Wettbewerbern
- Nichtigkeitsklagen gegen Patente von Wettbewerbern
- Durchsetzung der Schutzrechte – Verfolgung von Schutzrechtsverletzungen, auch außergerichtlich mit dem Ziel einer kostengünstigeren, gütigen Einigung außerhalb des Klagewegs (bspw. im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes/Eilverfahren, mittels Schutzschriften etc.)
- Unterstützung von KMUs bei der Förderung in allen Leistungsphasen (50%-Förderung WIPANO des BMWK, KMU-Fonds des EUIPO)