Patentanwalt Dr. Frank Däbritz – Patente Marken Designs
Leistungen
Das Wichtigste ist Qualität bei Ihrer Beratung und bei der Ausarbeitung von Schriftsätzen, Argumentationslinien, Anmeldefassungen oder Bescheidserwiderungen.
Eine Auflistung möglicher Schutzrechte finden Sie hier – die wissenschaftlich-technischen Themengebiete dagegen hier.
Das Spektrum der angebotenen Leistungen umfasst u.a.:
Beratung umfassend und in alle Richtungen, betreffend
…Designs
…Marken (Individualmarken, Kollektivmarken, Gewährleistungsmarken, nicht eingetragene Unionsmarken etc.)
…geografische Herkunftsangaben (g.U. wie „Allgäuer Sennalpkäse“, g.g.A. wie „Thüringer Rostbratwurst“)
…Patente und Gebrauchsmuster
…und den Schutz Ihres Know-Hows (GeschGehG)
Ausarbeitung von Anmeldungen, für DE, EU und weltweit
Informations- und Neuheitsrecherchen (zwecks Schutzrechtsanmeldung)
Freedom-to-Operate (FTO)-Recherchen (zwecks Beurteilung einer Verletzung von Schutzrechten)
Vertretung vor dem Deutschen Patent-und Markenamt (DPMA), Bundespatentgericht (BPatG), Bundesgerichtshof (BGH), dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) und der World Intellectual Property Organization (WIPO)
Opt-Out-Erklärungen vor dem neu geschaffenen Einheitspatentgericht (UPC)
Vertragsgestaltung – zu verschiedenen Bereichen wie Lizenzverträgen, Abgrenzungsvereinbarungen, Arbeitnehmererfindervereinbarungen, Satzungen für Kollektivmarken u.v.m.
Arbeitnehmererfinderrecht – Beratung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in allen Belangen des ArbEG, auch zur Berechnung von Erfindervergütungen
Einschätzung zu Bestandskraft, Schutzumfang und Kollisionsgefahr
Überwachung bestehender Schutzrechte Ihrer Wettbewerber
Vorgerichtliche Abmahnung von Wettbewerbern bei Bedarf – mit dem Ziel einer außergerichtlichen Einigung
Widerspruchsverfahren gegen Marken von Wettbewerbern
Einspruchsverfahren gegen Patente von Wettbewerbern
Nichtigkeitsverfahren gegen Designs von Wettbewerbern
Nichtigkeitsklagen gegen Patente von Wettbewerbern
Durchsetzung der Schutzrechte – Verfolgung von Schutzrechtsverletzungen, auch außergerichtlich mit dem Ziel einer kostengünstigeren, gütigen Einigung außerhalb des Klagewegs (bspw. im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes/Eilverfahren, mittels Schutzschriften etc.)
Unterstützung von KMUs bei der Förderung in allen Leistungsphasen (50%-Förderung WIPANO des BMWK, KMU-Fonds des EUIPO)