In der Schweiz besteht nach der Revision des Patentgesetzes inzwischen die Wahlmöglichkeit für die bisherige Teilprüfung oder eine neu geschaffene Vollprüfung.
Quelle: Mitteilungen der deutschen Patentanwälte, Vorstand der Patentanwaltskammer, 116. Jahrgang, April 2025, Seite 152