Die Unionsdesign-Richtlinie RL (EU) 2024/2823 und die Unionsgeschmacksmuster-Verordnung VO (EU) 2024/2822 ersetzen die bisherigen Gesetzestexte zum Gemeinschaftsgeschmacksmuster. Die Umsetzungsfrist für die Richtlinie endet am 09.12.25.
„In materiell-rechtlicher Hinsicht wurde die Reparaturklausel in Art. 19 der Unionsgeschmackmuster-Verordnung an die Rechtsprechung des EuGH angepasst. Das Gemeinschaftsgeschmacksmuster wird umbenannt in Unionsgeschmacksmuster. Der Begriff „Erzeugnis“ wurde überarbeitet und umfasst nun ausdrücklich nicht-physische Gegenstände. Damit wird klargestellt, dass jeder industrielle oder handwerkliche Gegenstand, ausgenommen Computerprogramme, ein Erzeugnis sein kann….“
Kammerrundschreiben, Patentanwaltskammer, 3/25, TOP 9