Lebensnahe Entscheidungspraxis des LG Frankfurt/Main zur öffentlichen Zustellung

LG Frankfurt am Main, Beschl. 15.01.25, 2-06 O 426/24, Leitsätze:

1. Die öffentliche Zustellung einer Klage nach §185 Nr. 3 ZPO ist zulässig, wenn die Zustellung m Ausland (hier: China) erfahrungsgemäß unverhältnismäßig lange dauert und dadurch der effektive Rechtsschutz des Klägers gefährdet wäre.

2. Das Interesse des Klägers an einem zeitnahen Rechtsschutz überwiegt in solchen Fällen das Interesse des ausländischen Beklagten am regulären rechtlichen Gehör.

3. Der Kläger wird jedoch dazu verpflichtet, die Beklagte über die öffentliche Zustellung zu informieren.

Quelle: Mitteilungen der deutschen Patentanwälte, Vorstand der Patentanwaltskammer, 116. Jahrgang, April 2025, Seite 191