Leistungen

Das Wichtigste ist Qualität bei Ihrer Beratung und bei der Ausarbeitung von Schriftsätzen, Argumentationslinien, Anmeldefassungen oder Bescheidserwiderungen.

Eine Auflistung möglicher Schutzrechte finden Sie hier – die wissenschaftlich-technischen Themengebiete dagegen hier.

Das Spektrum der angebotenen Leistungen  umfasst u.a.:

  • Beratung umfassend und in alle Richtungen, betreffend
  • …Designs
  • …Marken (Individualmarken, Kollektivmarken, Gewährleistungsmarken, nicht eingetragene Unionsmarken etc.)
  • …geografische Herkunftsangaben (g.U. wie „Allgäuer Sennalpkäse“, g.g.A. wie „Thüringer Rostbratwurst“)
  • …Patente und Gebrauchsmuster
  • …und den Schutz Ihres Know-Hows (GeschGehG)
  • Ausarbeitung von Anmeldungen, für DE, EU und weltweit
  • Informations- und Neuheitsrecherchen (zwecks Schutzrechtsanmeldung)
  • Freedom-to-Operate (FTO)-Recherchen (zwecks Beurteilung einer Verletzung von Schutzrechten)
  • Vertretung vor dem Deutschen Patent-und Markenamt (DPMA), Bundespatentgericht (BPatG), Bundesgerichtshof (BGH), dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) und der World Intellectual Property Organization (WIPO)
  • Opt-Out-Erklärungen vor dem neu geschaffenen Einheitspatentgericht (UPC)
  • Vertragsgestaltung – zu verschiedenen Bereichen wie Lizenzverträgen, Abgrenzungsvereinbarungen, Arbeitnehmererfindervereinbarungen, Satzungen für Kollektivmarken u.v.m.
  • Arbeitnehmererfinderrecht – Beratung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in allen Belangen des ArbEG, auch zur Berechnung von Erfindervergütungen
  • Einschätzung zu Bestandskraft, Schutzumfang und Kollisionsgefahr
  • Überwachung bestehender Schutzrechte Ihrer Wettbewerber
  • Vorgerichtliche Abmahnung von Wettbewerbern bei Bedarf – mit dem Ziel einer außergerichtlichen Einigung
  • Widerspruchsverfahren gegen Marken von Wettbewerbern
  • Einspruchsverfahren gegen Patente von Wettbewerbern
  • Nichtigkeitsverfahren gegen Designs von Wettbewerbern
  • Nichtigkeitsklagen gegen Patente von Wettbewerbern
  • Durchsetzung der Schutzrechte – Verfolgung von Schutzrechtsverletzungen, auch außergerichtlich mit dem Ziel einer kostengünstigeren, gütigen Einigung außerhalb des Klagewegs (bspw. im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes/Eilverfahren, mittels Schutzschriften etc.)
  • Unterstützung von KMUs bei der Förderung in allen Leistungsphasen (50%-Förderung WIPANO des BMWK, KMU-Fonds des EUIPO)